Business Central für Lebensmittel - Chargenverfolgung und Rückrufe

Von Marc Braune, Managing Partner

food-beverage · traceability · compliance19. Juli 2026

Business Central unterstützt Lebensmittelhersteller bei Chargenverfolgung und Rückrufbereitschaft, aber effektive Rückverfolgbarkeit und Rückrufgeschwindigkeit hängen von der Konfiguration ab. Chargen-Genealogie, Vorwärts- und Rückwärts-Rückverfolgbarkeit und die Fähigkeit, einen Mock Recall in Minuten zu fahren, werden eingerichtet, nicht standardmäßig geliefert.

Chargenverfolgung und Rückrufe

Das Lebensmittel-Rückverfolgbarkeitsrecht — FSMA und seine Traceability Rule in den USA, Verordnung 178/2002 in der EU — verlangt mindestens One-step-back und One-step-forward. In der Praxis braucht ein Hersteller mehr: vollständige Chargen-/Los-Genealogie, Allergen- und Spezifikationsverwaltung, Haltbarkeits- und FEFO-Steuerung sowie die Fähigkeit, einen Rückruf zu simulieren, um zu belegen, dass die Rückverfolgung vollständig und schnell ist. Ein Rückruf, der Tage dauert, weil die Daten verstreut sind, ist ein wartendes Finding.

Wie Business Central passt

Business Central liefert die Artikelverfolgung (Charge und Seriennummer), die in eine durchgängige Genealogie konfiguriert und mit Qualitäts- und Verfallssteuerung kombiniert wird. Die Rückverfolgungsleistung wird dann per Mock Recall validiert. Siehe Chargen- und Losverwaltung in Business Central, wie die Verfolgung aufgebaut wird.

Eine unabhängige Architektur-Governance kann das Rückverfolgbarkeits-Design gegen ein realistisches Rückrufszenario prüfen, bevor es ein Inspektor tut.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterstützt Business Central einen Lebensmittelrückruf?
Über Chargen-Genealogie und One-up/One-down-Rückverfolgbarkeit: von einer verdächtigen Charge vorwärts jede Kundenlieferung und rückwärts jede Zutat und jeden Lieferanten verfolgen. Die Rückrufgeschwindigkeit hängt davon ab, dass dies konfiguriert und per Mock Recall geübt ist.
Welche Lebensmittelregularien prägen das ERP-Setup?
In den USA FSMA (inkl. Traceability Rule) und FDA-Aufzeichnungspflichten; in der EU Verordnung 178/2002 (One-step-back/One-step-forward) plus Allergen- und Kennzeichnungsrecht. Das ERP muss diese Rückverfolgungen schnell und vollständig machen.